Beiratsmitglieder sind die Vorsitzenden der EGV-Abteilungen bzw. deren Stellvertreter und die Ehrenmitglieder des EGV-Hauptvereins.
Beiratsmitglieder sind die Vorsitzenden der EGV-Abteilungen bzw. deren Stellvertreter und die Ehrenmitglieder des EGV-Hauptvereins.